“Dürfen unsere Mitarbeiter ChatGPT verwenden?” ist eine der häufigsten Fragen, die ich in Erstgesprächen höre. Meistens gibt es dazu keine Regelung — nicht, weil sie unwichtig wäre, sondern weil niemand weiß, wo anfangen. Es braucht kein umfangreiches Regelwerk. Drei Punkte genügen für den Start.
1. Welche Daten dürfen eingegeben werden — und welche nicht
Das ist der wichtigste Punkt. Kundendaten, Gesundheitsdaten, Verträge, Geschäftsgeheimnisse: Nicht in ein öffentliches KI-Tool eingeben, solange nicht geklärt ist, wie und wo diese Daten verarbeitet werden. Für alles andere — allgemeine Textentwürfe, Recherche, Formulierungshilfe — spricht meist nichts dagegen.
2. Wer prüft das Ergebnis
KI-generierte Texte, Zahlen oder Aussagen sind nicht automatisch richtig. Es muss klar sein: Wer diese Werkzeuge nutzt, bleibt für das Ergebnis verantwortlich — genau wie bei einer Google-Suche oder einer Praktikanten-Recherche. Das nimmt die Angst vor Fehlern nicht weg, aber sie wird handhabbar, wenn klar ist, dass eine menschliche Prüfung dazugehört.
3. Welche Werkzeuge erlaubt sind
Eine kurze Liste freigegebener Werkzeuge schafft mehr Sicherheit als ein Verbot, das ohnehin niemand einhält. Mitarbeiter nutzen KI meist ohnehin schon privat — eine klare Freigabe ist ehrlicher als eine Regel, die in der Praxis ignoriert wird.
Der Rest ergibt sich
Alles Weitere — Schulungen, konkrete Anwendungsfälle, technische Details — baut auf diesen drei Punkten auf. Mehr braucht es für den Anfang nicht. Mehr dazu im Glossarbeitrag KI-Richtlinie im Unternehmen.