Der EU AI Act ist kein einmaliges Gesetz, das an einem Stichtag komplett gilt — er wird in Stufen wirksam. Für Betriebe, die KI nutzen, lohnt sich deshalb regelmäßig ein kurzer Realitätscheck, statt einmal zu prüfen und das Thema dann abzuhaken.
Die Grundidee, kurz erklärt
Der EU AI Act unterscheidet nach Risiko: Je größer das Risiko eines KI-Systems für Menschen, desto strenger die Anforderungen. Ein Chatbot für allgemeine Textentwürfe fällt in eine andere Kategorie als ein System, das etwa über Kreditvergabe oder Bewerbungen mitentscheidet. Die meisten Anwendungen in einem typischen EPU oder Kleinbetrieb — Textunterstützung, Recherche, einfache Automatisierung — gelten als risikoarm.
Was das praktisch bedeutet
- Transparenz. Wenn Kundinnen und Kunden mit einem KI-System interagieren — etwa einem Chatbot auf der Website —, sollte das erkennbar sein.
- Dokumentation, wenn KI-generierte Inhalte veröffentlicht werden. Gerade bei Bildern und Texten, die öffentlich sichtbar sind, wird Kennzeichnung zunehmend erwartet, nicht nur empfohlen.
- Sorgfaltspflicht bleibt bestehen. Der AI Act ändert nichts an der Grundregel: Wer ein KI-generiertes Ergebnis verwendet, bleibt für dessen Richtigkeit verantwortlich — das war schon vorher so und bleibt so.
Was sich seit dem letzten größeren Update konkretisiert hat
Die praktischen Leitfäden und Auslegungshilfen der zuständigen Behörden sind in den letzten Monaten deutlich konkreter geworden — weniger abstrakte Prinzipien, mehr Beispiele aus der Praxis. Für Kleinbetriebe heißt das: Es lohnt sich, die eigene KI-Richtlinie (siehe dazu auch KI-Richtlinie für Mitarbeiter) alle paar Monate kurz gegenzuprüfen, statt sie einmal zu schreiben und liegen zu lassen.
Der pragmatische Umgang
Kein Betrieb muss den vollständigen Gesetzestext lesen. Sinnvoller ist eine kurze, wiederkehrende Prüfung: Welche KI-Anwendungen setzen wir aktuell ein? Ist erkennbar, wo KI beteiligt ist? Wer prüft die Ergebnisse? Diese drei Fragen decken für die meisten EPU und KMU den relevanten Teil ab. Mehr Hintergrund zum Thema selbst im Glossarbeitrag KI-Verordnung (EU AI Act).